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Art. 26 · Unterirdische Bebauung
BZO Baureglement Ostermundigen · S. 20 · Original-PDF
Unterirdische Bebauung Vom oberirdisch nicht überbauten Areal dürfen maximal 60% unterirdisch genutzt werden. 20/124 BAUREGLEMENT 2 MASS DER NUTZUNG, BESTIMMUNGSWEISE
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.