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Art. 25 · Gestaltungsfreiheit

BZO Baureglement Ostermundigen · S. 20 · Original-PDF

Es gilt die Gestaltungsfreiheit gemäss Art. 75 BauG; ausgenommen in den Ortsbild- und Siedlungsschutzgebieten, in der Dorfschutzzone sowie in den Zonen mit Quartierplanung.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.