Art. 22 · Aufenthaltsbereiche, Kinderspielplätze, grössere Spielflächen
BZO Baureglement Ostermundigen · S. 19 · Original-PDF
Aufenthaltsbereiche, Kinderspielplätze, grössere Spielflächen 1 Mehrfamilienhäuser und Wohnsiedlungen sind mit Aufenthaltsbereichen, Kinderspielplätzen und grösseren Spielflächen nach den Vorschriften der Baugesetzgebung zu versehen.
2 Werden die Aufenthaltsbereiche und Spielplätze nicht unverzüglich nach Bauvollendung fertigerstellt oder werden sie ihrem Zweck entfremdet, so muss die Baupolizeibehörde anordnen, dass sie auf dem Wege der Ersatzvornahme auf Kosten des Pflichtigen durch die Gemeinde erstellt bzw. geräumt und ihrer ursprünglichen Bestimmung zugeführt werden. 19/124 BAUREGLEMENT III BAUPOLIZEILICHE VORSCHRIFTEN 1 BAUWEISE
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