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Art. 12 · Umgebungsgestaltungsplan

BZO Baureglement Ostermundigen · S. 15 · Original-PDF

Umgebungsgestaltungsplan 1 Mit dem Baugesuch ist bei Neubauten über die ganze Grundstücksfläche und bei Veränderung von Bauten und Anlagen sowie bei An- und Kleinbauten mindestens über den vom Projekt betroffenen Parzellenteil ein Umgebungsgestaltungsplan einzureichen (in der Regel im Massstab 1:100).

2 Im Umgebungsgestaltungsplan müssen dargestellt sein:

a)Erschliessungsanlagen wie Hauszufahrten, Hauszugänge, Wege, Vorplätze, Abstellplätze für Motorfahrzeuge, Fahrräder und Kehricht, Standorte von Wäschetrocknungseinrichtungen;

b)sämtliche Entwässerungsanlagen;

c)Sitzplätze und Terrassen;

d)Aufenthaltsbereiche, Spielplätze und Spielflächen sowie deren Gestaltung und Ausrüstung;

e)Terrainveränderungen, Stütz , Trenn- und übrige Gartenmauern sowie Einfriedungen;

f)Bepflanzung mit Bäumen, Sträuchern und Hecken;

g)Kompostieranlagen;

h)übrige Elemente der Garten- und Umgebungsgestaltung sowie deren Nutzung (Lager, Verkehrsflächen und dgl.).

3 Im weiteren hat der Umgebungsgestaltungsplan die folgenden Angaben zu enthalten:

a)die wichtigsten Höhenkoten des massgebenden Terrains;

b)die Art der dichten und der wasserdurchlässigen Beläge;

c)die Sichtlinien bei Ausfahrten und Strassenanschlüssen;

d)die Bezeichnung der bestehenden und der neuen Bepflanzung, insbesondere der Bäume, Sträucher und Hecken.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.