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Art. 10 · Sicherung von Detailerschliessungsanlagen

BZO Baureglement Ostermundigen · S. 12 · Original-PDF

Sicherung von Detailerschliessungsanlagen Der Neu- und Ausbau von Detailerschliessungsanlagen erfordert eine genehmigte Überbauungsordnung, sofern die Anlagen nicht tatsächlich und rechtlich gesichert sind. 3 UMGEBUNGSGESTALTUNG

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.