Art. 5 · BAU- UND NUTZUNGSBESCHRÄNKUNGEN
BZO Baureglement Ittigen · S. 21 · Original-PDF
5
Sportanlagen mit Spielfeldern im Freien und in Hallen, Tribünen, Freizeitanlagen wie Jugendlokal/-Treff
3 baupolizeiliche Masse der Arbeitszone A3
ZöN 5 Es gelten die Vorschriften der ES III.
Art. 43 LSV. Gemeinde Ittigen 3 Baureglement BR Seite 29
Kapitel Art./Abs.
Normativer Inhalt
Kommentar/Hinweis 5
Die Energieversorgung ist nach einem ganzheitlichen Konzept zu planen und zu erstellen; dabei sind zumindest die Anforderungen des Minergie-Standards anzustreben.
ZPP A «ESP Worblaufen Baufeld W5»
312 1 Für die Zone mit Planungspflicht ZPP A gelten die folgenden Bestimmungen:
Planungszweck 5
3Ganzheitliche städtebauliche Lösung unter Berücksichtigung der bestehenden Nachbarbauten
3Akzentuierung der Torsituation an der Tiefenaustrasse
3Aufwertung des Zugangs zum Bahnhof von Westen mittels entsprechender Platzgestaltung
S. auch Richtplan, Koordinationsblatt Nr. S 01 Städtebau.
Erschliessung 5
3Pflanzung einer Hecke aus standortgerechten Bäumen und Sträuchern entlang der Autobahn
3Erhaltung oder Ersatz der bestehenden Hecken
3Anlage eines mindestens 5.0 m breiten, unversiegelten, extensiv genutzten Übergangsstreifens entlang des Waldes
Erschliessung 5 Die Gestaltung der bestehenden Bauten und Aussenräume ist auch für Erweiterungs-, Um- oder Ersatzbauten bzw. deren Umgebung wegleitend.
Erschliessung 5
3Geschlossene Gewerbe- und Dienstleistungsbebauung entlang der Worblentalstrasse
3Wohnraum, abgeschirmt gegenüber der Worblentalstrasse
3Integration des so genannten Regenbeckens
3Ergänzung der Baumreihe entlang der Worblentalstrasse
Richtplan: insbesondere Koordinationsblatt Nr. A-2 Baustruktur und Aussenraum.
Erschliessung 5
3Teilgebiet entlang der Grauholzstrasse und des Schulwegs: 5 gleichartige Baukörper auf quadratnahem Grundriss als Ersatz der bestehenden Bauten Grauholzstrasse 2, 4 und 6 sowie Schulweg 3 oder unter Einbezug des bestehenden Gebäudes Nr. 6
Richtplan: Teilgebiet 3.1 und 3.3. Gemeinde Ittigen 3 Baureglement BR Seite 41
Kapitel Art./Abs.
Normativer Inhalt
Kommentar/Hinweis
3Erhaltung der gegebenen Topografie zwischen den Bauten sowie Freihaltung und Begrünung des Hanges oberhalb der Einmündung Schulweg
Richtplan: Teilgebiet 3.1 und 3.3 sowie Grünbereich 3.2.
3Urbane Gestaltung, orthogonale Anordnung und Schaffen von räumlichen Bezügen in den 4 Teilgebieten rund um den Knoten Worblentalstr./ Grauholzstr.
Richtplan: Teilgebiete 4.1, 4.2, 4.3 und 10.1.
3Teilgebiete NW und NO Knoten: Flankierung der Einmündung Grauholzstrasse durch einen liegenden und einen stehenden Baukörper
Richtplan: Teilgebiete 4.1 und 4.2.
3Teilgebiete NW und SW Knoten: Ersatz der bestehenden Gebäude Gartenstrasse 2 und Papiermühlestrasse 163, Flankierung der Worblentalstrasse durch zwei liegende Baukörper
Richtplan: Teilgebiete 4.1 und 10.1.
3Teilgebiet SW Knoten: zusammen mit der Zone mit besonderer baurechtlicher Ordnung j und dem Stationsgebäude bilden einer attraktiven Aufenthaltsfläche unter Einbezug der bestehenden Gartenstrasse (Bahnhofplatz)
Richtplan: Teilgebiete 10.1 und 10.2.
3Papiermühlestrasse zwischen Bahnübergang und Knoten Worblentalstrasse: ÖV- und Fussgängerfreundliche Gestaltung, Einbezug in die Orthogonalität der Neubebauung und in die Platzgestaltung
Richtplan: Knotenbereich.
Erschliessung 5
3Ersatz der kleinteiligen bestehenden Bebauung durch eine geschlossene Gebäudezeile oder durch einen Neubau im Massstab der gegenüberliegenden geplanten Überbauung Gartenstrasse 1/3
3Gestaltung eines öffentlich zugänglichen Aufenthaltsbereichs bei der Einmündung der Mühlestrasse Gestaltungsgrundsätze
Richtplan: insbesondere Koordinationsblatt Nr. A-2 Baustruktur und Aussenraum.
Erschliessung 5
3Ergänzung der Baumreihe entlang der Worblentalstrasse
3Ersatz der kleinteiligen, bestehenden Bebauung durch eine geschlossene Gebäudezeile oder durch einen Neubau im Massstab des benachbarten Gebäudes Papiermühlestrasse 172
Richtplan: insbesondere Koordinationsblatt Nr. A-2 Baustruktur und Aussenraum.
Erschliessung 5 3 ganzheitliche städtebauliche Lösung unter Berücksichtigung der bestehenden Nachbarbauten
3Freihaltung des zusammenhängenden siedlungsinternen Grünbereichs am Hangfuss entlang der Schulmattstrasse
Erschliessung 5
3Gestaltung der Bauten und Aussenräume nach einem Gesamtkonzept
3Gliederung der Aussenräume in klar zugeordnete öffentliche, halböffentliche und private Bereiche
3Pflanzung einer Baumreihe entlang des Obereyfeldwegs
S. UeO Nr. 320.3.
3Erstellen eines extensiv genutzten Übergangsstreifens entlang des Schermenwalds Gemeinde Ittigen 3 Baureglement BR Seite 48
Kapitel Art./Abs.
Normativer Inhalt
Kommentar/Hinweis
Erschliessung 5
3Gestaltung der Bauten und Aussenräume nach einem Gesamtkonzept
3Gliederung der Aussenräume in klar zugeordnete öffentliche, halböffentliche und private Bereiche
3Gestaltung eines Grüngürtels gegenüber den nordwestlichen Zonen W2 und MA3 nach ökologischen Gesichtspunkten
3Pflanzung einer Baumreihe an der Asylstrasse Gemeinde Ittigen 3 Baureglement BR Seite 50
Kapitel Art./Abs.
Normativer Inhalt
Kommentar/Hinweis
Erschliessung 5
3Erhaltung und Erneuerung des bestehenden Bauernhauses Niesenweg 8 und dessen Umgebung
Dessen umfassende Erneuerung ist realisiert. Gemeinde Ittigen 3 Baureglement BR Seite 51
Kapitel Art./Abs.
Normativer Inhalt
Kommentar/Hinweis
3Berücksichtigung der benachbarten Hofgruppe mit schützenswertem Haupthaus Niesenweg 7
3Pflanzung einer Baumreihe entlang der Hausmattstrasse
3Erhaltung und Ergänzung des Baumbestands
3Erhaltung oder Ersatz der bestehenden Hecke an der südlichen Zonengrenze
Erschliessung 5
3Gestaltung der Bauten und Anlagen sowie der Umgebung nach einem Gesamtkonzept, das einerseits der topografischen und landschaftlichen Situation sowie andererseits dem Lärmschutz Rechnung trägt.
3Optimaler Schutz durch planerische und bauliche Massnahmen
" vor den Lärmimmissionen der Schiessanlage Wolfacker " vor den Lärmimmissionen der Autobahn A1 Gemeinde Ittigen 3 Baureglement BR Seite 53
Kapitel Art./Abs.
Normativer Inhalt
Kommentar/Hinweis
3Bepflanzung und Gestaltung der nicht überbauten und nicht der Erschliessung dienenden Umgebungsbereiche nach ökologischen Gesichtspunkten
3Anlegen eines 3 die Gesamtanlage gliedernden 3 Grüngürtels gegenüber der bestehenden Autobahnraststätte und Parkplatzanlage mittels einer Hecke und/oder Baumreihe
Erschliessung 5
3Gestaltung der Lagerhalle in Übereinstimmung mit den bestehenden landwirtschaftlichen Bauten
3Lagerhalle und übrige Anlagenteile zudem konstruktiv-gestalterisch geprägt durch die notwendigen technischen Prozesse
Technische Prozesse: mikrobiologischer Abbau von Hofdünger und CoSubstraten in energiereiches Biogas und dessen Umwandlung in elektrischen Strom und Wärme.
Erschliessung 5 Nicht begehbare Flachdachflächen sind mit Ausnahme von technisch bedingten Aufbauten sowie Bereichen für Sonnenkollektoren und Fotovoltaikanlagen extensiv zu begrünen. Nicht begehbare Flachdachflächen sind mit Ausnahme von technisch bedingten Aufbauten sowie Bereichen für Sonnenkollektoren und Fotovoltaikanlagen extensiv zu begrünen. 5 Gemäss Abs. 3 und 4 zu bewilligende Antennenanlagen sind so zu gestalten, dass sie das Strassen-, Quartier-, Orts- und Landschaftsbild sowie schützenswerte und erhaltenswerte Bauten und deren
Umgebung nicht beeinträchtigen; sie sind der Fachberatung oder der Denkmalpflege zur gestalterischen Beurteilung vorzulegen.
Fachberatung s. Art. 421 BR bzw. Denkmalpflege Art. 521, insbes. Hinweis zu Abs. 2. Gemeinde Ittigen 3 Baureglement BR Seite 66
Kapitel Art./Abs.
Normativer Inhalt
Kommentar/Hinweis 5 Innerhalb des Bauabstands ist die natürliche Ufervegetation zu erhalten und eine extensive land- und forstwirtschaftliche Nutzung oder eine naturnahe Grünraumgestaltung anzustreben. Innerhalb des Gewässerraums ist die natürliche Ufervegetation zu erhalten. Zulässig ist nur eine extensive land- und forstwirtschaftliche Nutzung oder eine naturnahe Grünraumgestaltung. Dies gilt nicht für den Gewässerraum von eingedolten Gewässern.
Vgl. auch Art. 36a GschG. Vgl. auch Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV, SR 814.81) und Direktzahlungsverordnung (DZV, SR 910.13). 5
am 19. Mai, 8. September und 1. November 2008
Öffentliche Mitwirkung
Kantonale Vorprüfung
Publikation im Amtsblatt
Publikation im Amtsanzeiger
Öffentliche Auflage
Einspracheverhandlungen
Erledigte Einsprachen
Unerledigte Einsprachen
Rechtsverwahrungen
Beschlossen durch den Gemeinderat Gemeinde Ittigen Baureglement BR Seite 92
Beschlossen durch die Gemeindeversammlung
am 18. November 2008
Namens der Gemeinde Der Präsident:
Die Sekretärin:
Die Richtigkeit dieser Angaben bescheinigt: Die Gemeindeschreiberin
Ittigen,
Genehmigt durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung
am Gemeinde Ittigen Baureglement BR Seite 93
GENEHMIGUNGSVERMERKE
vom 13. September 2019 bis 18. Oktober 2019
vom 20. Juli 2020
vom 2. September 2020
vom 9. und 11. September 2020
vom 10. September 2020 bis 10. Oktober 2020
am 15., 16. und 22. Oktober 2020 5 In beiden Fällen darf das Attikageschoss in den nicht zurückversetzten Bereichen ohne Anrechnung an Geschosszahl Vollgeschosszahl und Gebäudehöhe Fassadenhöhe traufseitig (Fh tr) fassadenbündig angeordnet werden. 5
3Durchführung eines qualitätssichernden Verfahrens
Qualitätssicherndes Verfahren: Studienauftrag «Talgut-Zentrum, Ittigen» von 2019; vgl. Bericht des Beurteilungsgremiums vom 5 Namens der Einwohnergemeinde: Der Gemeindepräsident Die Gemeindeschreiberin \ ,/- .
Annämarie Di k k Marco Rupp Die Richtigkeit dieser Angaben 02. März 2022 bescheinigt: lttigen, Die Gemeindeschreiberin: Annamarie Dic Genehmigt durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung am 19. Sep. 2022 Gemeinde Ittigen Zone mit Planungspflicht ZPP B «ESP Worblaufen Baubereiche M1 / O1 / O2 / O4 / W4» | Areal «Metropark» ! Änderung der baurechtlichen Grundordnung
Änderungen Baureglement in Art. 313
24. Juni 2020 Aufträge / 667 / 667_Arb_200624_Aender_BauR_ZPP_B_BMBV.docx / 22.07.2020 / fi / Di Lohner + Partner Planung Beratung Architektur GmbH Thun
Änderungen gegenüber dem gültigen Baureglement vom 18. November 2008 sind rot (gestrichen/neu) dargestellt. GENEHMIGUNG
Gemeinde Ittigen 3 ZPP B «ESP Worblaufen Baubereiche M1/O1/O2/O4/W4» | Areal «Metropark» 3 Änderungen Baureglement in Art. 313 5
GENEHMIGUNGSVERMERKE (Änderung Baureglement in Art. 313) Mitwirkung vom 19.10.2017 bis 19.11.2017 vom 10.10.2019 vom 18.03.2020 vom 20.03.2020 und 25.03.2020 vom 24.03.2020 bis 27.04.2020 am 18.05.2020 und 04.06.2020 5
3Durchführung eines qualitätssichernden Verfahrens
Qualitätssicherndes Verfahren: Studienauftrag «Wohnen im Park, ittigen» von 2021; vgl. Bericht des Beurteilungsgremiums vom 5 Namens der Einwohnergemeinde: Der Gemeindepräsident Die Richtigkeit dieser Angaben bescheinigt: Die Gemeindeschreiberin: Genehmigt durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung eindeschreiberin /" / / Andrea Burkhardt am … 2..~, .. 1"1ii.iJ~L ~-.' , . ~,,, ~~····························// ,,:,;:~·d;~;s~~;;~;;;i··································· ·························· Marco Rupp Gemeinde Ittigen Zone für öffentliche Nutzung ZöN 16
Änderungen von Art. 221 und 322 Baureglement
10. März 2025 | GENEHMIGUNG Aufträge / 878 / 878_BauR_250310_ZOEN 16_Aenderung BR.docx / 10.03.2025 / fi / ka Lohner + Partner AG Planung Beratung Raumentwicklung, Thun
Die Änderungen gegenüber dem gültigen Baureglement vom 18. November 2008 mit Änderungen bis 30. November 2023 sind gelb markiert (gestrichen / neu) dargestellt.
Gemeinde Ittigen 3 Änderung Art. 221 und 322 Baureglement 5
3Gebäudelänge GL: " für Bauten am Obereyfeldweg: max. 50 m " für übrige Bauten: frei
3Geschossflächen oberirdisch (GFo): " min. 15'500 m2 138900 m2 " max. 318400 298300 m2
Gestaltungsgrundsätze 5
3Gestaltung der Bauten und Aussenräume nach einem Gesamtkonzept
3Gliederung der Aussenräume in klar zugeordnete öffentliche, halböffentliche und private Bereiche
3Pflanzung einer Baumreihe entlang des Obereyfeldwegs
S. UeO Nr. 320.3.
3Erstellen eines extensiv genutzten Übergangsstreifens entlang des Schermenwalds
Erschliessung
| Gebäudehöhe GH Fassadenhöhe traufseitig | |||
|---|---|---|---|
| (Fh tr) | gegenüber Zonengrenze max. | 12.0 12.5 | |
| AZ 0.75 Geschossflächenziffer oberirdisch (GFZo) | |||
| max. 0.83 |
Tabelle von S. 39 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.