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Art. 101 · Geltungsbereich sachlich

BZO Baureglement Ittigen · S. 10 · Original-PDF

101

Das Baureglement umfasst das kommunale Bau- und Planungsrecht.

Umweltrecht im weiteren Sinn, insbesondere einschliesslich Natur-, Landschafts-, Ortsbild- und Denkmalschutz; weiteres Bau- und Planungsrecht in Überbauungsordnungen (Übersicht s. Art. 331 BR).

Geltungsbereich räumlich

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.