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Art. 9 · Planungskommission

BZO Baugesetz der Gemeinde Ilanz/Glion · S. 11

1 Der Gemeindevorstand kann bei Bedarf eine Planungskommission wählen. Neben mindestens einem, vom Vorstand aus seiner Mitte zu bestimmenden Mitglied, gehört der Leiter Infrastruktur der Planungskommission von Amtes wegen an. 2 Die Planungskommission bereitet die Planungsmassnahmen zuhanden des Gemeindevorstands vor.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.