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Art. 10 · Bauamt
BZO Baugesetz der Gemeinde Ilanz/Glion · S. 11
1 Die Gemeinde betreibt ein Bauamt. 2 Die Aufgaben des Bauamtes werden vom Gemeindevorstand bestimmt.
1Art. 48 Abs. 4 Gemeindeverfassung (GV; RlG 11.1) 11 Baugesetz 72.1
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.