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Art. 53 · Ortsbildschutzbereich

BZO Baugesetz der Gemeinde Ilanz/Glion · S. 34

1 Als Ortsbildschutzbereich bezeichnet der Generelle Gestaltungsplan Ortsteile mit Baugruppen, Bauten und Anlagen sowie Freiräumen, die auf Grund ihrer besonderen Stellung, Form und Gliederung von erheblicher ortsbaulicher Bedeutung sind. 2 Bauvorhaben sind vor Ausarbeitung des Bauprojekts bei der Baubehörde anzumelden. Im Ortsbildschutzbereich ist die bestehende Siedlungsstruktur und Bauweise zu erhalten und äusserst sorgfältig zu ergänzen. Wo Baugestaltungslinien fehlen, sind bei Neubauten und Umbauten die bestehenden Baufluchten beizubehalten. Höhen und Dachform richten sich nach den umliegenden Bauten. 3 Soweit im Generellen Gestaltungsplan noch keine definitive Qualifikation gemäss Art. 57 beziehungsweise Art. 54 vorgenommen wurde, sind im Ortsbildschutzbereich gelegene Bauten, Anlagen und Freiräume bis zu ihrer definitiven Einstufung gemäss Abs. 4 beziehungsweise Abs. 5 umfassend geschützt. Das heisst, sie sind zu erhalten und dürfen weder umgestaltet, abgebrochen noch ausgekernt werden. 4 Sollen bauliche Massnahmen an Bauten und Anlagen ausgeführt werden oder droht der Verfall, entscheidet die Baubehörde im Einzelfall unter Beizug der Denkmalpflege und/oder der Gestaltungsberatung, ob und – falls ja – welcher konkrete Schutzbedarf (entsprechend Art. 57) für die entsprechenden Bauten und/oder Anlagen beziehungsweise für Teile davon gilt. Die Kosten gehen zu Lasten des Baugesuchstellers. Bei geschützten Bauten und Anlagen gemäss Art. 57 ist die Denkmalpflege beizuziehen. 34 Baugesetz 72.1 5 Sollen Aussenräume umgestaltet oder überbaut werden, entscheidet die Baubehörde im Einzelfall unter Beizug der Gestaltungsberatung, ob und – falls ja – welcher konkrete Schutzbedarf (entsprechend Art. 54) für den entsprechenden Freiraum beziehungsweise für Teile davon gilt. Die Kosten gehen zu Lasten des Baugesuchstellers.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.