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Art. 4 · Bauverpflichtung

BZO Baugesetz der Gemeinde Ilanz/Glion · S. 10

Für die im Zonenplan entsprechend markierten Flächen gilt eine Bauverpflichtung gemäss Art. 19g KRG. Die Überbauungsfrist beträgt acht Jahre.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.