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Art. 3 · Boden- und Baulandpolitik

BZO Baugesetz der Gemeinde Ilanz/Glion · S. 9

1 Die Verwirklichung der ortsplanerischen Ziele erfolgt durch eine den örtlichen Verhältnisse angepasste aktive Boden- und Baulandpolitik. 2 Betreffend Erwerb und Veräusserung von Bauland als Massnahme der Boden- und Baulandpolitik gelten die in der Verfassung definierten Kompetenzen.1

1Art. 40 lit. i Gemeindeverfassung (GV; RlG 11.1) 9 Baugesetz 72.1

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.