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Art. 33 · Gewerbemischzone

BZO Baugesetz der Gemeinde Ilanz/Glion · S. 25

1 Die Gewerbemischzone ist für Dienstleistungs- und Produktionsbetriebe bestimmt. 2 Neuer Wohnraum kann erstellt werden, sofern die gesamte Wohnnutzung 30% der auf dem Grundstück realisierten anrechenbaren Geschossfläche nicht überschreitet. 3 Die Zweckbestimmung der betrieblich genutzten Flächen ist durch Auflagen in der Baubewilligung sicherzustellen. 4 Beherbergungsbetriebe (Hotels, Motels, Pensionen etc.) sind in der Gewerbemischzone nicht zulässig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.