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Art. 2 · Regionale Zusammenarbeit
BZO Baugesetz der Gemeinde Ilanz/Glion · S. 9
1 Die Gemeinde arbeitet in Fragen der Raumentwicklung aktiv mit den benachbarten Gemeinden und mit der regionalen Organisation zusammen. Sie wirkt insbesondere in überkommunalen Richtplanungen sowie bei der Erfüllung weiterer überkommunaler Raumentwicklungsaufgaben mit. Sie kann Verpflichtungen zur Zusammenarbeit (Kooperationen) eingehen und die gemeinsamen Bestrebungen anteilsmässig mitfinanzieren. 2 Die Gemeinde stimmt ihre Bodenpolitik und Baulandentwicklung regional ab.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.