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Art. 8.3 · 8.3. Umgebungsgestaltung

BZO Baureglement der Gemeinde Zollikofen · S. 28 · Original-PDF

Grundsätze

1Bei der Gestaltung der Umgebung und der Aussenräume sind zu berücksichtigen: a das Erhalten von Baum- und Strauchwerk sowie von charakteristischen Elementen der Aussenraumgestaltung wie Topografie, Böschungen, Vorgärten, Mauern, Zäune, usw.; Abholzungen sind möglichst durch Neuanpflanzungen zu ersetzen; b die Anpflanzung von mehrheitlich einheimischen und standortgerechten Hölzern; c das Bilden und Gliedern von Aussen- und insbesondere Strassenräumen; d das flächenmässige Versickern von Meteor- und Oberflächenwasser (wasserdurchlässige Beläge) - vorbehältlich der Bestimmungen der kantonalen Gewässerschutzverordnung.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.