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Art. 9 · Zonen mit Planungspfl icht Allgemein

BZO Baureglement Wohlen bei Bern · S. 11 · Original-PDF

Zonen mit Planungspflicht Allgemein

1Das Bauen in einer Zone mit Planungspfl icht ZPP setzt eine rechtskräftige Überbauungsordnung (ÜO) voraus. Hierfür gelten die Vorschriften nach Art. 88 ff. BauG und speziell diejenigen nach Art. 92 bis 96 BauG.

2Es ist der Nachweis zu erbringen, wie die Vorgaben zur Siedlungsökologie gemäss Art. 15 erfüllt werden. 18 19

–Kriterien zur passiven Nutzung der Sonnenenergie sind Dachgestaltung, Fensterausrichtung und Fenstergrösse, Wintergarten, Ortsbildschutz, ...)

–Kriterien zur aktiven Nutzung der Sonnenenergie sind für Bauten und Anlagen Art.18a RPG sowie Art. 6 kant. Baubewilligungsdekret. Als Ausnahmen mit Bewilligungspflicht gelten Anlagen, welche das Orts- und Landschaftsbild beeinträchtigen.

–Für Form- und Farbgebung, Gestaltung und Anordnung der Kollektoren ist die Arbeitshilfe / Empfehlung des AUE „Der vereinfachte Weg zur Solaranlage“ massgebend.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.