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Art. 10 · Energie in Zonen mit Planungspfl icht

BZO Baureglement Wohlen bei Bern · S. 12 · Original-PDF

Energie in Zonen mit Planungspflicht

1Die Siedlung hat nebst Art. 21 zusätzlich nachfolgende Aufl agen und Bedingungen zu erfüllen. - Es ist eine gemeinsame energieeffi ziente und umweltschonende Wärmeversorgungseinrichtung und -verteilung zu prüfen.

2Die Gestaltung von Gebäuden hat der passiven Energienutzung durch Sonneneinstrahlung sowie der Möglichkeit zur aktiven Nutzung von Solarenergie Rechnung zu tragen.

3Keine gemeinsame Wärmeversorgung muss erstellt werden, wenn höchstens 25% des zulässigen Grenzwertes Wärmebedarf (KEnV,) mit nicht erneuerbaren Energien gedeckt wird. 20 21

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.