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Art. 1a · Preisgünstiges Wohnen

BZO Baureglement Wohlen bei Bern · S. 51 · Original-PDF

Bei Ein- oder Umzonungen in Zonen mit Wohnnutzung mit einem zusätzlichen Nutzungsmass von mindestens 3‘000 m2 Geschossfläche oberirdisch muss mindestens ein Drittel der zusätzlichen Wohnnutzung als preisgünstiger Wohnraum im Sinne der eidgenössischen Wohnraumförderungsverordnung vom 26. November 2003 (WFV) erstellt oder der dafür nötige Boden durch Verkauf oder im selbständigen und dauernden Baurecht an eine gemeinnützige Organisation im Sinne von Art. 37 WFV abgegeben werden. Einwohnergemeinde Wohlen bei Bern / Departement Bau und Planung Genehmigungsvermerke Vorprüfung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung vom 18. J uli 2017 Publikation im amtlichen Anzeiger vom 20. S eptember 2019 Ö ffentliche Auflage vom 20. S eptember 2019 bis 19. Oktober 2019 Einspracheverhandlungen am 7. November 2019 Erledigte Einsprachen: 0 Unerledigte Einsprachen: 2 Rechtsverwahrungen: 0 Beschlossen durch den Gemeinderat am 17. S eptember 2019 Beschlossen durch die Gerneindeversarnrnlung am 3. Dezember 2019 Der Präsident Der S ekretär Bänz Müller Thomas Peter Die Richtigkeit dieser Angaben bescheinigt: Wohlen, - 20 2es, Der Gemeindeschreiber Thomas -Peter Genehmigt durci das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern • 6. März 2021 Einwohnergemeinde Wohlen bei Bern — Departement Bau und Planung l 2

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.