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Art. 42 · Gebäudelänge Arbeitsplatzzonen

BZO Baureglement Muri bei Bern · S. 24 · Original-PDF

G13 Die Zentrumszonen (Z) umfassen die Gebiete mit besonders intensiver Nutzung in den Ortskernen von Muri und Gümligen. Sie sind gemischte Geschäfts-, Büro- und Wohnzonen. Industriebauten und gewerbliche Fabrikationsbetriebe sowie alle Bauten und Anlagen, welche den Charakter der Zone Z beeinträchtigen würden, sind untersagt. Die geschlossene Bauweise ist gestattet. Der Anteil der Wohnnutzung muss zwischen 20% und 50% betragen.

G13 Fassung vom 9. Februar 2020 24 Das erste Vollgeschoss ist publikumsorientierten Nutzungen H37 vorbehalten. Der Gestaltung der Fussgängerbereiche ist besondere Beachtung zu schenken (hindernisfreie Gestaltung). Insbesondere dürfen im ersten Vollgeschoss keine reinen Lagerräume und in der Regel keine Wohnungen erstellt werden.

1.5 Arbeitsplatzzone A

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.