Art. 43
BZO Baureglement Muri bei Bern · S. 25 · Original-PDF
1Es werden folgende Arten von Arbeitsplatzzonen ausgeschieden:
2Die Arbeitsplatzzone A1 ist für Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe bestimmt. Wohnungen für betriebsnotwendig an den Standort gebundenes Personal sind zulässig. Einkaufszentren sowie andere Nutzungen mit grossem motorisiertem Individualverkehr sind nicht zugelassen. Für Neubauten und Erweiterungen sind alle baulichen und betrieblichen Vorkehrungen zu treffen, damit der Privatverkehr zum und vom Betrieb herabgesetzt und die Benutzung des öffentlichen Verkehrsmittels gefördert wird. Lagergebäude für Produktionsbetriebe im engeren Einzugsbereich des Bahnhofes Gümligen sind zugelassen.
3Die Arbeitsplatzzone A2 ist für Produktionsstätten, Werkhöfe und Lagerbetriebe mit geringer Arbeitsplatzdichte bestimmt. Dienstleistungsbetriebe, Einkaufszentren, Sportbetriebe und dergleichen sind nicht zugelassen. Höchstens 20% der realisierten GFo sind für betriebseigene Büronutzung zulässig. Wohnungen sind nur möglich, wenn sie standortgebunden sind und die Immissionsbeeinträchtigung zumutbar ist. G13
4Die Anzahl der maximal zulässigen Parkplätze berechnet sich – unter Vorbehalt der Bestimmungen von Absatz 5 – nach den Vorschriften der kantonalen Baugesetzgebung und unter Berücksichtigung des Massnahmenplanes zur Luftreinhaltung.
5Die im Parkplatzreglement der Gemeinde festgelegte Parkplatzdichte darf nicht überschritten werden. Für die Berechnung der maximal zulässigen Parkplätze bei Um- und Erweiterungsbauten sowie Umnutzungen werden die bestehenden und die geplanten Bauten als Berechnungseinheit zusammengefasst. Die Berechtigung zur Erstellung von Parkplätzen kann mit Dienstbarkeitsvertrag übertragen werden. Die Gemeinde führt einen Parkplatzkataster.G13
H37 Als publikumsorientierte Nutzungen gelten Nutzungen mit einem hohen Öffentlichkeitsgrad wie Verkaufsgeschäfte, Restaurants und Cafés, Kleingewerbe und Ateliers mit Laufkundschaft. G13 Fassung vom 9. Februar 2020 25
1.6 Zone mit Planungspflicht Allgemein
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.