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Art. 41 · Bedeutung

BZO Baureglement Muri bei Bern · S. 24 · Original-PDF

1In der Erhaltungszone E (Erhaltung der bestehenden Bebauungsstruktur) hat sich ein Neu- oder Umbau an den Standort, die Geschosszahl und -höhe, die Gebäudelänge oder der Gebäudegruppe, die Fassadenhöhe und Gebäudebreite des bestehenden Baukörpers zu halten. Wohnnutzungen und wenig störendes Gewerbe sind zugelassen. G13

2Unterirdische Einstellplätze und Erweiterungen wie Dachausbauten, Wintergärten, Balkone, Anbauten für Treppenhaus oder Lift sind zulässig, wenn sie sich in das Quartier- und Strassenbild einordnen und die Gestaltung des Gebäudes und seiner Umgebung nicht beeinträchtigt wird.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.