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Art. 40
BZO Baureglement Muri bei Bern · S. 24 · Original-PDF
1In den Wohn- und Gewerbezonen WG2 und WG3 sind Wohnbauten sowie Bauten mässig störender Betriebe zugelassen.
2Ausgeschlossen sind Betriebe jeglicher Art, die eine störende Belastung durch quartierfremden Verkehr verursachen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.