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Art. 39 · Bauabstände für Unterniveaubauten

BZO Baureglement Muri bei Bern · S. 24 · Original-PDF

1Die Wohnzonen WL und W2 sind der Wohnnutzung vorbehalten. In der Zone WL sind Gebäude mit höchstens drei Wohnungen zugelassen.

2In den Wohnzonen sind andere Nutzungen im Umfang der Bestimmungen gemäss Art. 90 BauV zugelassen, wobei sie höchstens 1/3 der realisierten oberirdischen Geschossflächen (GFo) beanspruchen dürfen. G13

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.