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Art. 26 · Bauverwaltung
BZO Baureglement Muri bei Bern · S. 16 · Original-PDF
Grenzabstände dürfen nur mit Ausnahmebewilligung nach Art. 26 BauG oder bei Vorliegen einer im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeit unterschritten werden. Mittels Ausnahmebewilligung darf der privatrechtliche Minimalabstand von 3 m nicht unterschritten werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.