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Art. 13 · Erhaltungszone E

BZO Baureglement Muri bei Bern · S. 12 · Original-PDF

1Für die Erstellung von Abstellplätzen gelten die Vorschriften des Parkplatzreglements.

2Der Vorplatz vor Einstellgaragen muss bei rechtwinkliger Ausfahrt zur Strasse, gemessen vom Fahrbahnrand (bei einem Trottoir ist deren Breite hinzuzurechnen), mindestens eine Länge von 5 m aufweisen, sofern nicht besondere Verhältnisse eine andere gleichwertige Lösung ermöglichen. Die Neigung der Abstellplätze darf in der Regel 5% nicht übersteigen. G13

G13 Fassung vom 9. Februar 2020 12

1. Bauweise

1.1 Offene Bauweise

1.2 Gestaltungsfreiheit

2. Grünflächenziffer H13

3. Bauabstände G13 C BAUPOLIZELICHE VORSCHRIFTEN

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.