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Art. 14 · Zentrumszone Z

BZO Baureglement Muri bei Bern · S. 13 · Original-PDF

G13

1Wenn nichts anderes festgelegt ist, gilt die offene Bauweise. Die Bauten haben gegenüber dem nachbarlichen Grund allseitig die in den Zonenvorschriften festgelegten Grenz- und Gebäudeabstände einzuhalten.

2Der Zusammenbau von Gebäuden ist innerhalb der anrechenbaren Gebäudefläche (aGbF) gemäss Art. 32.1 gestattet. G09

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.