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Art. 1
BZO Baureglement Muri bei Bern · S. 7 · Original-PDF
1Das Baureglement bildet zusammen mit dem Zonenplan und dem Schutzplan die baurechtliche Grundordnung der Gemeinde. G13
2Sie gilt für das ganze Gemeindegebiet.
3Sie ist als ergänzendes Recht anwendbar, soweit besondere baurechtliche Ordnungen bestehen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.