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Art. 2 · Die einschlägigen Bestimmungen des eidgenössischen, kantonalen und kommunalen …
BZO Baureglement Muri bei Bern · S. 7 · Original-PDF
Die einschlägigen Bestimmungen des eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Rechts, namentlich des Raumplanungsgesetzes, des Umweltschutzgesetztes und des Baugesetztes mit seinen Ausführungsbestimmungen bleiben vorbehalten (vgl. Übersicht im Anhang V).
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.