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Art. 3.3 · Die verschiedenen Bautypologien sind durch

BZO Baureglement der Gemeinde Koeniz · S. 77 · Original-PDF

3.3 Die verschiedenen Bautypologien sind durch eine gesamtheitliche Freiraumkonzeption in eine Gesamtfigur einzubinden. 3.3 Die Zugangssituation von der Weyerstrasse inkl. Strassenfassade sind besonders sorgfältig zu gestalten (vgl. Art. 6 BauR OPR). 3.3 Im westlichen Bereich, umfassend die Liegenschaft Nr. 16 und Umgebung, dürfen nur Grünanlagen sowie eine Spielfläche nach Artikel

46BauV86 erstellt werden. 3.3 Nördlich der Bahngeleise Realisierung eines öffentlichen, durchgrünten Bahnhofplatzes als städtischer Freiraum für Aufenthalt sowie Nutzungen des öffentlichen Verkehrs und des Individualverkehrs. SEKTOR B 3.3 Aufwertung und Ergänzung des Areals Bächtelen mit dreigeschossigem Neubau auf einem Sockelgeschoss entlang der Bahnlinie. Erdgeschoss als offenes, transparentes Geschoss.

88Fassung gemäss Genehmigungsverfügung des AGR vom 18. Mai 2020. 3.3 Bauten und Anlagen sowie die Aussenräume sind aufeinander abzustimmen. Die Freiräume sind durchlässig zu gestalten und mit den angrenzenden Quartieren in Bezug zu setzen. Die innenliegenden Aussenräume sind als Grünräume auszubilden. 3.3 Stellung und Höhe der Bauten sind im Süden so zu wählen, dass sie als massstäblicher Übergang zur gewachsenen Siedlungsstruktur empfunden werden. Sektor D 3.3 Im Erdgeschoss sind vorwiegend Dienstleistungs- und Verkaufsnutzungen sowie gemeinschaftliche Nutzungen vorzusehen. 3.3 Die Überbauungs- und Gestaltungsvorschriften sind bezüglich unterschiedlicher Bautypologie und architekturhistorischer Gegebenheiten der verschiedenen Teilgebiete zu differenzieren. 5/6 Siedlungsschutzgebiet Feldrain 3.3 Das Bebauungs- und Erschliessungskonzept BEK „Zentrum Niederwangen“ des Gemeinderates illustriert die Bau- und Aussenraumgestaltung sowie eine zweckmässige Etappierung und ist in der weiteren Planung beizuziehen. 3.3 Auf dem Areal ist durch ein Zusammenwirken verschiedener Grundrisstypologien eine Überbauung mit unterschiedlichen Wohnformen und Ausbaustandards zu ermöglichen. 3.3 Das bestehende Stöckli einschliesslich seiner Umgebung ist zu erhalten und für die öffentliche Nutzung zu reservieren. 3.3 Im Areal sind attraktive und ökologisch wertvolle Aussenräume und Übergänge zu schaffen. Es ist ausschliesslich einheimisches, standortgerechtes Pflanzgut zu verwenden. Versiegelte Flächen sind auf ein Minimum zu reduzieren. Bei der Station ist ein öffentlicher, grosszügiger, attraktiver und gut zugänglicher Bahnhofplatz mit hoher Aufenthaltsqualität und Durchlässigkeit zu realisieren. 3.3 Für Fussgänger und für Zweiräder sind durch das Areal sichere Verbindungen zu schaffen, welche das Überbauungsgebiet mit den benachbarten Gebieten und Infrastruktureinrichtungen verknüpfen. 3.3 Gegenüber der östlich angrenzenden Landwirtschaftszone ist ein Übergangsbereich von 15 m ohne Hauptgebäude und vorwiegend grün zu gestalten. 1/35 Friedhof Nessleren 3.3 Die Erschliessung der Wohnzone W westlich der Tennis-Anlage muss über die Zone ZSF 9/62 möglich sein. 14/61 Sportanlage Sternenberg

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.