← BZO Köniz · Inhaltsverzeichnis

Art. 3.2 · Bauten und Anlagen sowie die Aussenräume

BZO Baureglement der Gemeinde Koeniz · S. 77 · Original-PDF

3.2 Bauten und Anlagen sowie die Aussenräume sind aufeinander abzustimmen. Die Freiräume sind durchlässig zu gestalten und mit dem auslaufenden Gurtenhang in Bezug zu setzen. Der dem Hochhaus vorgelagerte Aussenraum ist öffentlich und urban zu gestalten, um das Hochhaus räumlich und die öffentliche Nutzung des Erdgeschosses an die Seftigenstrasse anzubinden. Es sind öffentliche Park- und Freizeitanlagen zugelassen. 3.2 Der Siedlungsrand zur offenen Landschaft ist gestalterisch und ökologisch aufzuwerten. Die geschützte Hecke ist zu erhalten und in die Gestaltung mit einzubeziehen. 3.2 Die Aussenräume sind klar zu strukturieren, durchlässig zu gestalten und haben einen hohen ökologischen Wert aufzuweisen. Die prägenden Elemente der Aussenräume sind zu erhalten. 3.2 Die Überbauungsvorschriften sind bezüglich unterschiedlicher Bautypologie und architekturhistorischer Gegebenheiten der verschiedenen Teilgebiete zu differenzieren. 2/2 Werkstrasse 3.2 Anstreben einer hohen Freiraumqualität sowie Erlebbarmachen verschiedenartiger Sichtbezüge sowohl innerhalb des Areals wie gegen Aussen. Die Aussenräume sind vorwiegend als öffentliche Bereiche auszugestalten. Es ist ein grosszügiger, repräsentativer Eingangsplatz als Zugang zur Gesamtanlage zu erstellen. 3.2 Auf Grundlage der Inhalte des Bebauungs- und Erschliessungskonzepts und als Vorgabe für die Überbauungsordnung ist ein qualitatives Verfahren nach Art. 92 BauG durchzuführen. 3.2 Auf dem Areal ist durch ein Zusammenwirken verschiedener Grundrisstypologien eine Überbauung mit unterschiedlichen Wohnformen und Ausbaustandards zu ermöglichen. 3.2 Auf dem Areal ist durch ein Zusammenwirken verschiedener Grundrisstypologien eine Überbauung mit unterschiedlichen Wohnformen und Ausbaustandards zu ermöglichen. 3.2 Die Überbauung ist gegen Süd-Osten mit einem grosszügigen Freiraum – im räumlichen Zusammenhang ein Hof – zu gestalten. Entlang der Landorfstrasse– zwischen dem Kreisel Landorfstrasse und der Weggabelung Sägestrasse/Buchseeweg – ist eine lockere Baumreihe zu pflanzen. 3.2 Erlaubt sind sich dem Quartierbild unterordnende Wintergärten, Sitzplätze und Verandavorbauten. 5/7 Generationenwohnen Schlossstrasse 3.2 Die Gestaltung der Bauten, Anlagen und Aussenräume soll einem eigenständigen Konzept entsprechen und auf die Topographie Rücksicht nehmen. Das Siegerprojekt des Architekturwettbewerbs ist in der weiteren Bearbeitung als illustrierende Beilage beizuziehen. 3.2 Der Aussenraum ist unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Anforderungen der privaten, halböffentlichen und öffentlichen Räume differenziert, attraktiv und in Abstimmung mit publikumsorientierten Nutzungen zu gestalten. 3.2 Auf dem Areal ist durch das Zusammenwirken verschiedener Grundrisstypologien eine Überbauung mit unterschiedlichen Wohnformen und Ausbaustandards zu ermöglichen. 3.2 Auf dem Areal ist durch ein Zusammenwirken verschiedener Bautypologien eine Überbauung mit unterschiedlichen Wohnformen zu ermöglichen. 3.2 Auf dem Areal ist durch ein Zusammenwirken verschiedener Grundrisstypologien eine Überbauung mit unterschiedlichen Wohnformen und Ausbaustandards zu ermöglichen. 3.2 Entlang der westlichen Zonengrenze ist als Übergang in die Landschaft und zur Einbindung der Anlage in die Umgebung eine Wildhecke zu pflanzen. Diese soll eine minimale Breite von 2 Metern aufweisen und sowohl aus niederen wie hoch wachsenden einheimischen Pflanzen bestehen. Deren Lage und die Wahl der Arten sind mit der Gemeinde und dem Jagdinspektorat abzusprechen. 3.2 Bauliche Massnahmen sind besonders sorgfältig in das Orts- und Landschaftsbild einzufügen und mit den vorhandenen, prägenden Elementen (vgl. Art. 6 BauR) sowie der Baugruppe des kant. Bauinventars des benachbarten Weyerguts abzustimmen. 1/32 Schulheim Maiezyt 3.2 Für Neubauvorhaben ist zusätzlich zum Baugesuch ein Gesamtkonzept einzureichen, welches die Erschliessung des Gesamtareals und die harmonische Einordnung in die Umgebung aufzeigt. 3.2 Das Bauvolumen ist in einzelne Trakte aufzuteilen. Die Geschossigkeit der Trakte ist entsprechend ihrer Lage so zu wählen, dass die Höhen der anliegenden Gebäude respektiert werden. 3.2 Das Gebiet der Zone wird als motorfahrzeugfrei erklärt. Das bestehende Zufahrtsstrassennetz darf dem allgemeinen Fahrverkehr nicht zugänglich gemacht werden. 2/62 Tennisplatzanlage Eichholz 3.2 Als Ergänzung der bestehenden Umgebungsgestaltung sind Neupflanzungen anzulegen. Der innerhalb des Perimeters gelegene Bachlauf ist zu revitalisieren und zu bestocken. 3.2 Die provisorische Traglufthalle muss so platziert werden, dass die angrenzenden Wohngebiete möglichst wenig tangiert werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.