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Art. 3 · Die würfelartige Gebäudeform, bzw. die Gebäudelänge und -breite sowie die …

BZO Baureglement der Gemeinde Koeniz · S. 48 · Original-PDF

3. der Schutzplan vom 7. März 1993, bestehend aus den folgenden drei Teilplänen:

a)Teilplan Schutzgebiete69

b)Teilplan schützens- und erhaltenswerte Bauten (inkl. dazugehörige Inventare)70 c) Teilplan Naturobjekte, Archäologische Schutzgebiete und -objekte, IVS-Objekte (inkl. dazugehörige Inventare) 3 Die würfelartige Gebäudeform, bzw. die Gebäudelänge und -breite sowie die Dachform, sind beizubehalten. 3/3 Siedlungsschutzgebiet Jurablickstrasse Mitte 3 Die Überbauung soll durch die Bereitstellung betriebsübergreifender zentraler Einrichtungen, attraktiver Fuss- und Radwege mit direktem Zugang zu den Stationen des öffentlichen Verkehrs, einer naturnahen Gestaltung der Bachläufe und einer auf die Erschliessung durch öffentliche Verkehrsmittel abgestimmten Etappierung gekennzeichnet sein. 8/1 Spühlirain 3 Bauten, Anlagen und Aussenräume sollen mit den bestehenden Nachbarbauten eine gute Gesamtwirkung erzielen.

93BSG 741.111 3 Die Gestaltung der Bauten, Anlagen und Aussenräume soll einem eigenständigen Konzept entsprechen, das der zentralen Quartierlage gerecht wird. Zu diesem Zweck wurde ein Architekturwettbewerb nach SIA 152 durchgeführt. 3 Die Gestaltung der Bauten, Anlagen und Aussenräume soll sowohl auf die bestehende Bebauung wie auch auf die topographische Lage besondere Rücksicht nehmen. 8/4 Plattenweg 3 Bauliche Massnahmen sind besonders sorgfältig in das Orts- und Landschaftsbild einzufügen und mit den vorhandenen, prägenden Elementen (vgl. Art. 6 BauR) abzustimmen. 1/34 METAS 3 Bauliche Massnahmen sind besonders sorgfältig in die bestehende Friedhofanlage sowie das Orts- und Landschaftsbild einzufügen und mit den vorhandenen, prägenden Elementen (vgl. Art. 6 BauR) sowie den inventarisierten Objekten des kant. Bauinventars abzustimmen. 3 Der Aussenraum ist offen und flächig zu gestalten. Das Nobshaus ist als prägendes Element in die Platzgestaltung einzubinden. 2/32 Dorfschule Wabern 3 Bauliche Massnahmen sind besonders sorgfältig in das Orts- und Landschaftsbild einzufügen und mit den vorhandenen, prägenden Elementen (vgl. Art. 6 BauR) sowie den inventarisierten Objekten des kant. Bauinventars abzustimmen. 2/33 Reformierte Kirche Wabern 3 Bauliche Massnahmen sind besonders sorgfältig in das Orts- und Landschaftsbild einzufügen und mit den vorhandenen, prägenden Elementen (vgl. Art. 6 BauR) sowie den inventarisierten Objekten des kant. Bauinventars abzustimmen. 3 Die Friedhofanlage ist nach ihrer Aufhebung – zeitlich gestaffelt – in einen öffentlichen Park umzugestalten. 2/35 Bundesamt für Landestopographie swisstopo 3 Bauliche Massnahmen sind besonders sorgfältig in das Orts- und Landschaftsbild einzufügen und mit den vorhandenen, prägenden Elementen (vgl. Art. 6 BauR) sowie den inventarisierten Objekten des kant. Bauinventars abzustimmen. 3 Bauliche Massnahmen sind besonders sorgfältig in das Orts- und Landschaftsbild einzufügen und mit den vorhandenen, prägenden Elementen (vgl. Art. 6 BauR) sowie den inventarisierten Objekten des kant. Bauinventars abzustimmen. 2/38 Sprachheilschule Wabern 3 Bauliche Massnahmen sind besonders sorgfältig in das Orts- und Landschaftsbild einzufügen und mit den vorhandenen, prägenden Elementen (vgl. Art. 6 BauR) sowie den inventarisierten Objekten des kant. Bauinventars abzustimmen. 2/39 Villa Bernau 3 Bauliche Massnahmen sind besonders sorgfältig in das Orts- und Landschaftsbild einzufügen und mit den vorhandenen, prägenden Elementen (vgl. Art. 6 BauR) sowie den inventarisierten Objekten des kant. Bauinventars abzustimmen. 2/40 Schulanlage Wandermatte 3 Bauliche Massnahmen sind besonders sorgfältig in das Orts- und Landschaftsbild einzufügen und mit den vorhandenen, prägenden Elementen (vgl. Art. 6 BauR) sowie den inventarisierten Objekten des kant. Bauinventars abzustimmen. 2/41 Katholische Kirche Wabern 3 Bauliche Massnahmen sind besonders sorgfältig in das Orts- und Landschaftsbild einzufügen und mit den vorhandenen, prägenden Elementen (vgl. Art. 6 BauR) sowie den inventarisierten Objekten des kant. Bauinventars abzustimmen. 2/42 Schulanlage Wabern 3 Bauliche Massnahmen sind besonders sorgfältig in das Orts- und Landschaftsbild einzufügen und mit den vorhandenen, prägenden Elementen (vgl. Art. 6 BauR) abzustimmen. 2/43 Gymnasium und Seminar Lerbermatt97 3 Bei der zukünftigen Gestaltung ist auf den bestehenden Spielplatz, die Erholungseinrichtungen und die Bepflanzung Rücksicht zu nehmen. 3/32 Schulanlage und Spielplatz Blinzern 3 Bauliche Massnahmen sind besonders sorgfältig in das Orts- und Landschaftsbild einzufügen und mit den vorhandenen, prägenden Elementen (vgl. Art. 6 BauR) abzustimmen. 3 Bauliche Massnahmen sind besonders sorgfältig in das Orts- und Landschaftsbild einzufügen und mit den vorhandenen, prägenden Elementen (vgl. Art. 6 BauR) sowie den inventarisierten Objekten des kant. Bauinventars abzustimmen. 3/34 Schulanlage Spiegel 3 Bauliche Massnahmen sind besonders sorgfältig in das Orts- und Landschaftsbild einzufügen und mit den vorhandenen, prägenden Elementen (vgl. Art. 6 BauR) abzustimmen. 3/35 Reservoir und Spielplatz Spiegel 3 Bauliche Massnahmen sind besonders sorgfältig in das Orts- und Landschaftsbild einzufügen und mit den vorhandenen, prägenden Elementen (vgl. Art. 6 BauR) abzustimmen. 4/31 Stiftung Steinhölzli 3 Bauliche Massnahmen sind besonders sorgfältig in das Orts- und Landschaftsbild einzufügen und mit den vorhandenen, prägenden Elementen (vgl. Art. 6 BauR) sowie den inventarisierten Objekten des kant. Bauinventars abzustimmen. 4/32 Schul- und Sportanlage Liebefeld 3 Bauliche Massnahmen sind besonders sorgfältig in das Orts- und Landschaftsbild einzufügen und mit den vorhandenen, prägenden Elementen (vgl. Art. 6 BauR) sowie den inventarisierten Objekten des kant. Bauinventars abzustimmen. 3 Zusammenführung der unterschiedlichen Ansprüche der verschiedenen Nutzgruppen einer attraktiven, sorgfältigen Aussenraumgestaltung. Kirche, Glockenturm, Pfarrhaus und Unterrichtsgebäude. 4/34 Kirche Liebefeld 3 Bauliche Massnahmen sind besonders sorgfältig in das Orts- und Landschaftsbild einzufügen und mit den vorhandenen, prägenden Elementen (vgl. Art. 6 BauR) sowie den inventarisierten Objekten des kant. Bauinventars abzustimmen. 5/31 Blaulichtorganisationen Sägematte 3 Grundlage der Überbauung ist das Ergebnis eines öffentlichen Architekturwettbewerbs nach SIA 142. 5/32 Wohnheim Wabersacker 3 Bauliche Massnahmen sind besonders sorgfältig in das Orts- und Landschaftsbild einzufügen und mit den vorhandenen, prägenden Elementen (vgl. Art. 6 BauR) sowie den inventarisierten Objekten des kant. Bauinventars abzustimmen. 5/34 Mehrzweckgebäude Altersheim 3 Bauliche Massnahmen sind besonders sorgfältig in das Orts- und Landschaftsbild einzufügen und mit den vorhandenen, prägenden Elementen (vgl. Art. 6 BauR) sowie den inventarisierten Objekten des kant. Bauinventars abzustimmen. 5/37 Neuer Friedhof Köniz 3 Bauliche Massnahmen sind besonders sorgfältig in die bestehende Friedhofsanlage und in das Orts- und Landschaftsbild einzufügen und mit den vorhandenen, prägenden Elementen (vgl. Art. 6 BauR) sowie den inventarisierten Objekten des kant. Bauinventars abzustimmen. 5/39 Wohnheim und Gärtnerei der Heilsarmee 3 Bauliche Massnahmen sind besonders sorgfältig in das Orts- und Landschaftsbild einzufügen und mit den vorhandenen, prägenden Elementen (vgl. Art. 6 BauR) sowie den inventarisierten Objekten des kant. Bauinventars abzustimmen. 5/40 Alters- und Pflegeheim Lilienweg 3 Bauliche Massnahmen sind besonders sorgfältig in das Orts- und Landschaftsbild einzufügen und mit den vorhandenen, prägenden Elementen (vgl. Art. 6 BauR) sowie den inventarisierten Objekten des kant. Bauinventars abzustimmen. 5/42 Gemeindewerkhof Sandwürfi 3 Bauliche Massnahmen sind besonders sorgfältig in das Orts- und Landschaftsbild einzufügen und mit den vorhandenen, prägenden Elementen (vgl. Art. 6 BauR) sowie den inventarisierten Objekten des kant. Bauinventars abzustimmen. 5/43 Schul- und Wohnheim Landorf 3 Bauliche Massnahmen sind besonders sorgfältig in das Orts- und Landschaftsbild einzufügen und mit den vorhandenen, prägenden Elementen (vgl. Art. 6 BauR) sowie den inventarisierten Objekten des kant. Bauinventars abzustimmen. 8/31 Schulanlage Blindenmoos 3 Bauliche Massnahmen sind besonders sorgfältig in das Orts- und Landschaftsbild einzufügen und mit den vorhandenen, prägenden Elementen (vgl. Art. 6 BauR) sowie den inventarisierten Objekten des kant. Bauinventars abzustimmen. 8/32 Schulanlage Hertenbrünnen 3 Bauliche Massnahmen sind besonders sorgfältig in das Orts- und Landschaftsbild einzufügen und mit den vorhandenen, prägenden Elementen (vgl. Art. 6 BauR) abzustimmen. 8/33 Schiessanlage Platten 3 Bauliche Massnahmen sind besonders sorgfältig in das Orts- und Landschaftsbild einzufügen und mit den vorhandenen, prägenden Elementen (vgl. Art. 6 BauR) abzustimmen. 8/34 Zivilschutzanlage Platten 3 Bauliche Massnahmen sind besonders sorgfältig in das Orts- und Landschaftsbild einzufügen und mit den vorhandenen, prägenden Elementen (vgl. Art. 6 BauR) sowie den inventarisierten Objekten des kant. Bauinventars abzustimmen. 11/31 Kultur- und Begegnungszentrum Landgut Ried, Gruebe 3 Bauliche Massnahmen sind besonders sorgfältig in das Orts- und Landschaftsbild einzufügen und mit den vorhandenen, prägenden Elementen (vgl. Art. 6 BauR) sowie den inventarisierten Objekten des kant. Bauinventars abzustimmen. 3 Bauliche Massnahmen sind besonders sorgfältig in das Orts- und Landschaftsbild einzufügen und mit den vorhandenen, prägenden Elementen (vgl. Art. 6 BauR) sowie den inventarisierten Objekten des kant. Bauinventars abzustimmen. 12/32 Friedhof Oberwangen 3 Bauliche Massnahmen sind besonders sorgfältig in das Orts- und Landschaftsbild einzufügen und mit den vorhandenen, prägenden Elementen (vgl. Art. 6 BauR) sowie den inventarisierten Objekten des kant. Bauinventars abzustimmen. 12/33 Kirche Oberwangen 3 Bauliche Massnahmen sind besonders sorgfältig in das Orts- und Landschaftsbild einzufügen und mit den vorhandenen, prägenden Elementen (vgl. Art. 6 BauR) sowie den inventarisierten Objekten des kant. Bauinventars abzustimmen. 3 Bauliche Massnahmen sind besonders sorgfältig in das Orts- und Landschaftsbild einzufügen und mit den vorhandenen, prägenden Elementen (vgl. Art. 6 BauR) abzustimmen. 15/31 Mehrzweckanlage Gasel 3 Bauliche Massnahmen sind besonders sorgfältig in das Orts- und Landschaftsbild einzufügen und mit den vorhandenen, prägenden Elementen (vgl. Art. 6 BauR) abzustimmen. 15/32 Feuerwehrmagazin Gasel 3 Bauliche Massnahmen sind besonders sorgfältig in das Orts- und Landschaftsbild einzufügen und mit den vorhandenen, prägenden Elementen (vgl. Art. 6 BauR) sowie der Baugruppe des kant. Bauinventars abzustimmen. 3 Bauliche Massnahmen sind besonders sorgfältig in das Orts- und Landschaftsbild einzufügen und mit den vorhandenen, prägenden Elementen (vgl. Art. 6 BauR) sowie den inventarisierten Objekten des kant. Bauinventars und Bundesinventars ISOS abzustimmen. 19/31 Schulanlage Oberscherli 3 Bauliche Massnahmen sind besonders sorgfältig in das Orts- und Landschaftsbild einzufügen und mit den vorhandenen, prägenden Elementen (vgl. Art. 6 BauR) sowie den inventarisierten Objekten des kant. Bauinventars abzustimmen. 3 Bauliche Massnahmen sind besonders sorgfältig in das Orts- und Landschaftsbild einzufügen und mit den vorhandenen, prägenden Elementen (vgl. Art. 6 BauR) abzustimmen. 20/32 Schulanlage Haltenstrasse 3 Bauliche Massnahmen sind besonders sorgfältig in das Orts- und Landschaftsbild einzufügen und mit den vorhandenen, prägenden Elementen (vgl. Art. 6 BauR) sowie den inventarisierten Objekten des kant. Bauinventars abzustimmen. 3 Bauliche Massnahmen sind besonders sorgfältig in das Orts- und Landschaftsbild einzufügen und mit den vorhandenen, prägenden Elementen (vgl. Art. 6 BauR) sowie den inventarisierten Objekten des kant. Bauinventars abzustimmen. 20/34 Kirchgemeindehaus Niederscherli 3 Bauliche Massnahmen sind besonders sorgfältig in das Orts- und Landschaftsbild einzufügen und mit den vorhandenen, prägenden Elementen (vgl. Art. 6 BauR) sowie den inventarisierten Objekten des kant. Bauinventars abzustimmen. 20/35 Friedhof Niederscherli 3 Bauliche Massnahmen sind besonders sorgfältig in das Orts- und Landschaftsbild einzufügen und mit den vorhandenen, prägenden Elementen (vgl. Art. 6 BauR) abzustimmen. 20/36 Reservoir Niederscherli 3 Bauliche Massnahmen sind besonders sorgfältig in das Orts- und Landschaftsbild einzufügen und mit den vorhandenen, prägenden Elementen (vgl. Art. 6 BauR) abzustimmen. 3 Bauliche Massnahmen sind besonders sorgfältig in das Orts- und Landschaftsbild einzufügen und mit den vorhandenen, prägenden Elementen (vgl. Art. 6 BauR) sowie den inventarisierten Objekten des kant. Bauinventars abzustimmen. 3 Zweckbestimmung der Zone Grundzüge der Überbauung und Gestaltung Verschiedene Bestimmungen 5/62 Sport- und Freizeitanlage Weiermatt 3 Zweckbestimmung der Zone Grundzüge der Überbauung und Gestaltung Verschiedene Bestimmungen 5/63 Reitareal Möösliacker 3 Entlang der östlichen Grenze ist die Verbindung Möösliweg-Waldrand als Fussweg zu gewährleisten. 5/65 Reitsportanlage Eldorado 3 Die Umgebungsgestaltung hat den ökologischen Entwicklungsmöglichkeiten der angrenzenden Waldränder und der Bestockung des Baches Rechnung zu tragen. 19/61 Kinderspielplatz Oberscherli

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