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Art. 48 · Bauen in Gefahrengebieten
BZO Baureglement Bolligen · S. 33 · Original-PDF
Bauen in Gefahrengebieten
1Bei Bauvorhaben in Gefahrengebieten gilt Art. 6 BauG.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.