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Art. 43 · Nachhaltiges Bauen und Nutzen

BZO Baureglement Bolligen · S. 31 · Original-PDF

Naturschutzgebiete

1Kommunale Naturschutzgebiete sind Gebiete mit besonderem natur- und kulturlandschaftlichem Wert, mit seltenen und gefährdeten Tieren und Pflanzen sowie wertvollen Kultur- und Naturlandschaftselementen. Die kantonalen Naturschutzgebiete sind im Zonenplan 2 als Hinweise dargestellt.

2Veränderungen, welche die Erhaltung und Förderung beeinträchtigen, sind untersagt.

3Für die Naturschutzgebiete gelten die Schutzziele und besonderen Vorschriften gemäss Anhang 9.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.