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Art. 40 · Naturobjekte

BZO Baureglement Bolligen · S. 30 · Original-PDF

1Mit der Bezeichnung von Naturobjekten wird der Schutz von wertvollen Naturressourcen und von Lebensräumen gefährdeter Pflanzen und Tiere bezweckt. Die Naturobjekte dienen dem ökologischen Ausgleich. Die entsprechend bezeichneten Objekte prägen das Ortsund Landschaftsbild innerhalb und ausserhalb des Siedlungsgebietes und dienen dem ökologischen Ausgleich.

2Sie sind in ihrer Substanz zu erhalten und zu fördern.

3Für die Naturobjekte gelten die Schutzziele und besonderen Vorschriften gemäss Anhang 6.

4Die Naturobjekte sind im Anhang 7 aufgeführt. Einwohnergemeinde Bolligen " Baureglement (BR) " GENEHMIGUNG 31 Normativer Inhalt Hinweis

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.