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Art. 39
BZO Baureglement Bolligen · S. 30 · Original-PDF
1Feuchtgebiete sind Lebensräume mit einer speziellen Tier- und Pflanzenwelt, insbesondere Amphibien, die mit geeigneter Pflege zu erhalten sind. Feuchtgebiete
2Veränderungen, welche die Erhaltung und Förderung beeinträchtigen, sind untersagt.
3Für die Feuchtgebiete gelten die Schutzziele und besonderen Vorschriften gemäss Anhang 5.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.