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Art. 34 · Das von der zuständigen Fachstelle des Kantons erstellte und in Kraft gesetzte …
BZO Baureglement Bolligen · S. 28 · Original-PDF
Bauinventar bezeichnet die schützenswerten und erhaltenswerten Baudenkmäler. Baudenkmäler Denkmalpflege des Kantons Bern: Das Bauinventar ist behördenverbindlich.; es gelten Art. 10a310e BauG.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.