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Art. 79 · Zone mit Planungspflicht Obere Altstadt, Nutzungsmass

BZO Bauordnung der Stadt Bern · S. 26 · Original-PDF

1Als Planungswert für das Mass der Nutzung gilt die Erhaltung der bestehenden Bebauung.

2Das Nutzungsmass kann für einzelne Grundstücke maximal bis zum mittleren vorhandenen Nutzungsmass der angrenzenden Liegenschaften erhöht werden, sofern dies dem Planungszweck gemäss Artikel 77 dient und die umliegenden Gebäude nicht beeinträchtigt werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.