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Art. 67 · Anlagen für die Sammlung von Siedlungsabfällen

BZO Bauordnung der Stadt Bern · S. 22 · Original-PDF

1Das Abfallreglement110 regelt im Interesse eines rationellen Sammeldienstes die Bereitstellung der Siedlungsabfälle für die öffentliche Abfallentsorgung.

2Für grössere Betriebe oder Überbauungen können besondere Arten sowie die Standorte der Bereitstellung vorgeschrieben werden. 2. Kapitel: Verschiedene Vorschriften

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.