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Art. 26 · Landwirtschaftszone

BZO Bauordnung der Stadt Bern · S. 9 · Original-PDF

Die Landwirtschaftszone untersteht den Bestimmungen des eidgenössischen und kantonalen Rechts.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.