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Art. 26 · Landwirtschaftszone
BZO Bauordnung der Stadt Bern · S. 9 · Original-PDF
Die Landwirtschaftszone untersteht den Bestimmungen des eidgenössischen und kantonalen Rechts.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.