← BZO Bern · Inhaltsverzeichnis
Art. 15 · Ausnahmen für besondere Fälle
BZO Bauordnung der Stadt Bern · S. 4 · Original-PDF
Die Voraussetzungen für Ausnahmen von einzelnen Bauvorschriften regelt das übergeordnete Recht. 5. Kapitel: Berechnung der Nutzflächen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.