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Art. 15 · Ausnahmen für besondere Fälle

BZO Bauordnung der Stadt Bern · S. 4 · Original-PDF

Die Voraussetzungen für Ausnahmen von einzelnen Bauvorschriften regelt das übergeordnete Recht. 5. Kapitel: Berechnung der Nutzflächen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.