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Art. 12 · Öffnung des Vorlandes
BZO Bauordnung der Stadt Bern · S. 4 · Original-PDF
Wo ein Autoabstellplatz erstellt werden darf, ist eine Zufahrt von maximal 3,00 m Breite durch das Vorland zulässig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.