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Art. 1 · Zweck
BZO Bauordnung der Stadt Bern · S. 1 · Original-PDF
1Die Bauordnung bildet zusammen mit dem Nutzungszonenplan3, dem Bauklassenplan4, dem Lärmempfindlichkeitsstufenplan5 und dem Naturgefahrenplan die rechtliche Grundlage für das Bauen im Gemeindegebiet.6
2Sie bezweckt im Rahmen des Rechts des Bundes und des Kantons eine nachhaltige Entwicklung der Bodennutzung.
3Sie bezweckt in allen Stadtteilen die Planung und den Bau preisgünstiger, qualitativ hochwertiger Wohnungen zu gewährleisten.7
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.