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Art. 2 · Bestandteile der baurechtlichen Grundordnung
BZO Bauordnung der Stadt Bern · S. 1 · Original-PDF
1Nutzungszonenplan8 und Lärmempfindlichkeitsstufenplan 969 ordnen zusammen mit der Bauordnung die Art der Nutzung.
2Der Bauklassenplan10 ordnet zusammen mit der Bauordnung das Mass der Nutzung.
3Der Naturgefahrenplan ordnet zusammen mit der Bauordnung das Bauen in den Gefahrengebieten.11
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.