Art. 18 · Wohn-Gewerbezonen
BZO Baureglement Wil SG · S. 11 · Original-PDF
1In Wohn-Gewerbezonen gelten die nachstehenden Vorschriften als Regelbauweise: WG2 WG3 WG4
2Der Mehrlängenzuschlag zum Grenzabstand für Gebäudeseiten über 25,00 m beträgt 1/6 der Mehrlänge, höchstens aber 3,00 m. Für reine Gewerbebauten und Bauten mit einer maximalen Gebäudehöhe von 5,00 m wird der Mehrlängenzuschlag nicht angewendet.
3Für Bauten, bei denen mindestens das Erdgeschoss der Gewerbeoder Dienstleistungsnutzung dient, kommen der Gewerbebonus sowie eine um 1,00 m erhöhte Gebäude- und Firsthöhe zur Anwendung. Solche Bauten müssen, wenn die Wohnhygiene nicht beeinträchtigt wird, nur den kleinen Grenzabstand einhalten.
4Der Ausbau von Untergeschossen ist im Rahmen der Regelbauvorschriften erlaubt, jedoch nur für gewerbliche Zwecke.
3Formulierung gemäss Genehmigungsverfügung des Baudepartements vom 18. Mai 2020 / 21. Dezember 2020 11
Gewerbe-Industrie- und Industriezone
| WG2 | WG3 | WG4 | |
|---|---|---|---|
| Vollgeschosse | 2 | 3 | 4 |
| Ausnützungs- ziffer (AZ) | 0,55 | 0,65 | 0,80 |
| Gewerbebonus (AZ) | 0,15 | 0,20 | 0,20 |
| Gebäudehöhe | 7,50 m | 10,00 m | 12,50 m |
| Firsthöhe | 11,50 m | 14,00 m | 16,50 m |
| Gebäudelänge | 40,00 m | 40,00 m | 50,00 m |
| Kleiner Grenzabstand | 4,00 m | 5,00 m | 6,00 m |
| Grosser Grenzabstand | 6,00 m | 10,00 m | 12,00 m |
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