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Art. 47 · Visierung

BZO Baureglement Uzwil · S. 13 · Original-PDF

Bei visierpflichtigen Bauten sind die Gebäudeecken, die Gebäudehöhe und im Schnittpunkt von Fassade und Dachhaut die Dachschräge zu visieren. Die Bewilligungsbehörde kann zusätzlich die Visierung der Firsthöhe verlangen, wenn dies zur Beurteilung der Auswirkungen des Bauvorhabens notwendig i st.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.