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Art. 46 · Baugesuch

BZO Baureglement Uzwil · S. 12 · Original-PDF

Das Baugesuch ist mit dem offiziellen Formular einzureichen und hat alle zur Beurteilung erforderlichen Angaben zu enthalten. Die Bewilligungsbehörde kann zusätzliche Unterlagen wie Modelle, Umgebungspläne, Terrainschnitte oder die Darstellung von Nachbarfassaden verlangen sowie unter vorheriger Benachrichtigung der Bauherrschaft auf deren Kosten Gutachten einholen. Bestehende, projektierte und abzubrechende Bauten und Bauteile sind bei baulichen Veränderungen durch Farben zu kennzeichnen. Für bestehende Bauteile gilt die schwarze, für abzubrechende die gelbe und für projektierte die rote Farbe. Seite 12 von '15 ln der Regel sind die Aussenmasse des Baukörpers sowie dessen Abstände gegenüber öffentlichen Verkehrsanlagen, Grenzen, anderen Gebäuden, Gewässern, Wäldern und Bestockungen auf einer vom Geometer beglaubigten Grundbuchplankopie darzustellen und zu vermassen. ln Gebieten mit Naturgefahren hat der Gesuchsteller eine Risikoanalyse beizubringen. Baugesuch und Beilagen sind in der Regel in 3-facher Ausfertigung und gefalzt auf das Format 44 einzureichen. Sie müssen vom Bauherrn, Projektverfasser und, sofern mit dem Bauherrn nicht identisch, vom Grundeigentümer unterzeichnet sowie mit Datum, Massstab, Himmelsrichtung und den erforderlichen Massen versehen sein.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.