Art. 36 · Dachcharakter
BZO Baureglement Uzwil · S. 10 · Original-PDF
Dachaufbauten und -einschnitte dürfen zusammen höchstens einen Drittel der Länge der jeweiligen Gebäudeseite einnehmen. Sie haben sich dem Hauptdach unterzuordnen. Dachflächenfenster sind in kleinen Formaten und bis zu einer Gesamtfläche von 1/25 der Dachfläche zulässig. Dachaufbauten und Anlagen auf Dächern sind gegenüber dem Dachrand unter einem Winkel von 45" zurückzusetzen. Energieanlagen müssen vollflächig oder in Form eines Rechtecks angeordnet werden. Flachdächer und flach geneigte Schrägdächer über 50 m2 ohne anderweitige Nutzung sind zu begrünen. Die Baubewilligungsbehörde kann bei guter Gestaltung und aus ökologischer Sicht abweichende Lösungen bewilligen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.