Art. 37 · Umgebungsgestaltung
BZO Baureglement Uzwil · S. 10 · Original-PDF
Umgebungsgestaltung
a)Mauern und Böschungen Böschungen und Stützmauern dürfen ohne Zustimmung des Nachbarn bis 0,3 m an die Grundstücksgrenze reichen. Bei grundstücksübergreifender Planung und guter Gesamtwirkung kann die Baubewilligungsbehörde Ausnahmen bewilligen. Böschungen sollen nicht steiler als im Verhältnis 2:3 angelegt werden. Stützmauern entlang von Grundstücken und Strassen müssen in der Höhe alle 1,2 m um mindestens 1,0 m zurückversetzt und so abgestuftwerden. lst das gewachsene Terrain mehr als 30" steil, kann die Baubewilligungsbehörde bei guter Gestaltung sowie geeigneter Materialwahl abweichende Lösungen bewilligen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.