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Art. 45

BZO Baureglement Flawil · S. 24 · Original-PDF

1 lst ein Ersatzbeitrag für Parkplälze zu entrichten, so bemisst sich dieser je fehlenden Abstellplatz auf Fr. 6'450.- (zürcher Baukostenindex; Gesamtindex = 110.0 Punkte; Basis April 1gg8). Dieser Betrag verändert sich dem Indexstand entsprechend. Er wird mit Baubeginn fällig. Ersatzabgaben 24

2Ersatzabgaben geben keinen Anspruch auf Veru¡rklichung oder Zuteilung bestimmter Parkplätze an einem bestimmten Ort.

3Werden fehlende Parkplätze innert zehn Jahren nach Fälligkeit der Ersatzabgabe nachträglich erstellt, hat der Pflichtige Anspruch auf zinslose Rückerstattung der bezahlten Abgabe. Dabei wird der Rückerstattungsbetrag für jedes abgelaufene Jahr der Ersatzpflicht um

10"/" reduziert.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.