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Art. 46 · Arl. 47

BZO Baureglement Flawil · S. 25 · Original-PDF

1Eigentümer von Liegenschaften im Einzugsbereich eines neu errichteten öffentlichen Parkplatzes können zur Abgeltung ihres Sondervorteils verpflichtet werden, wenn deren Liegenschaft nicht über die erforderliche Anzahl Parkplätze verfügt und sie bisher keine Ersatzabgaben oder Abgeltungen entrichtet haben.

2Die Beitragshöhe darf den reglementarischen Betrag der Ersatzabgabe nicht überschreiten.

3Die von der Politischen Gemeinde finanzierten Erstellungskosten einer Parkierungsanlage dürfen gesamthaft höchstens zu 50 "/o überwälzt werden. Abgeltung des Sondervorteils bei öffentlichen Parkplätzen Arl. 47 r )ÉN¡cht überdachte Garagen- und Hofzufahrten dürfen bei Einzetanlagen höchstens 15o/o, bei Sammelgaragen höchstens 12o/" Gefälle aufwiesen. Beim Anschluss an eine öffentliche Strasse darf das Gefälle ab dem Fahrbahnrand auf eine Länge von mindestens 3.0 m höchstens 3 % betragen. Die freie Sicht auf die Strasse soll wenigstens ab 3.5 m von der Fahrbahngrenze an unter einem Winkel von 45' gewährleistet sein. Ausfahrten, die auf Strassen einmünden, sind beidseitig mit Radien von mindestens 3.0 m oder wo ein Trottoir besteht, von mindestens 1.5 m auszurunden.

2Vor jeder Garage ist ein Vorplatz von mindestens 5.0 m Länge so anzulegen, dass ein normaler Personenwagen abgestellt werden kann, ohne Trottoir- und Fahrbahnfläche zu beanspruchen. Bei Garagen für grössere Wagen und Nutzfahrzeuge ist die Vorplatztiefe entsprechend zu vergrössern. Garage- und Hofzufahrten Je Sorøil- .[fa 6-(ov-,te-y¡¡rr< Jç-.- Ve-r\rzV-"s.ì.L.en h-a"llF b>-- . vq(^ Âl,f.-tOo (ç G tir* t"a:k^Vi^c-.^-(p A^f o*-(e,.L(u(eh çøt-., 1 3J þ* 8;.- éìu.. - .^^"t Át-c€oLtk'.. fol rør.&n T*;.-l^-tl-- 6v..'v ki"¿" ll-t-taçc< : \¿/ ("/. Ve-[.r¡'.,^ç) vo* Q,ov,, 25 D. BAUEINGABE UND BAUKONTROLLE Art . 48

1Für das Baugesuch ist ein auf der Bauvenrualtung erhältliches Formular zu verwenden. Das Baugesuch hat zu enthalten:

a)Beschreibung des Bauvorhabens, soweit die beabsichtigte AusfühForm des Baugesuches rung aus den Plänen nicht ersichtlich ist;

b)Berechnung der Ausnützungsziffer oder Baumassenziffer;

c)Aktueller Auszug des Plans für das Grundbuch, vom Nachführungsgeometer datiert und unterzeichnet, mit eingetragenen Massen des Baukörpers, der Strassen-, Grenz- und Gebäudeabstände, der bestehenden und zukünftigen Werkleitungen, der beabsichtigten Anlage der Motorfahrzeugabstellflächen sowie der Zufahrtsstrassen oder Wege;

d)Grundriss aller Geschosse im Massstab 1:100 oder 1:50 mit Angabe der Feuerstätten und der Zweckbestimmung der einzelnen Räume, der Mauerstärken und der Fenster- und Bodenflächen;

e)Schnitt- und Fassadenpläne im Massstab 1:100 oder 1:50 mit Angabe der Höhen und des gewachsenen Bodens sowie des Niveaupunktes mit der Meereshöhe;

f)Kanalisationseingabe mit Angabe von Leitungsdurchmesser, -material und -gefälle usw. (Grundriss und Längenprofil nach VSA);

g)auf Verlangen Kaminpläne im Massstab 1:S0;

h)Luftschutz-Eingabe nach gesetzlichen Vorschriften; ¡) Öffeuerungs- und Tankanlageeingabe zuhanden der Feuerschutzbzw. Gewässerschutzorgane;

k)Umgebungsplan mit Terraingestaltung, Bepflanzung, Kinderspielplätzen, Einzäunung, Stützmauern usw. über das gesamte Grundstück. Bei kleineren Bauvorhaben können diese Angaben in den übrigen Plänen eingetragen werden.

l)Energienachweis;

m)Unterlagen nach Art. 12 Luftreinhalteverordnung (LRV) und Art. 34 Lärmschutzverordnung (LSV).

2Bei Fassadenänderungen (wie Einbau von Fenstern, Türen, Vorplatzüberdachungen) ist ein Plan einzureichen, in dem die vollständige Fassade samt den beabsichtigten Änderungen ersichtlich ist. Bei geschlossener Bauweise sind die benachbarten Bauten in den Plan einzubeziehen.

3Auf Verlangen der Baukommission sind Detailpläne, ergänzende Baubeschriebe, statische Berechnungen, bei grösseren oder komplizierten Bauvorhaben ein Modell einzureichen. Die Baukommission ist 26 auch befugt, Bemusterungen zu verlangen und für schwierig zu be-.. urteilende und aussergewöhnliche Bauten Gutachten einzuholen. Für einfache Bauvorhaben kann die Baukommission die Anforderungen an das Baugesuch reduz¡eren.

4Bauliche Veränderungen sind durch Farbe zukennzeichnen. Für bestehende Bauteile gilt die schwarze,lür abzubrechende die gelbe und für neue die rote Farbe. s Die Unterlagen des Baugesuches sind in dreifacher Ausfertigung, gefalzt auf das Normalformat A4 (210 x 297 mm) einzureichen. Sie müssen vom Bauherrn, Projektverfasser und, sofern mit dem Bauherrn nicht identisch, vom Grundelgentümer unterzeichnet und mit Datum, Massstab, Himmelsrichtung und den erforderlichen Massen versehen sein. Art. 46 BauR Garagenzufahrt mtn. g G max. 3% f$a)(' 1 A b4o Strasse oder 1 A \ \ Gmax.

–-\51'lo_bzw. A = Ausrundungen S = Sichtlinie 45' G = Gefälle/Steigung R = Radien B = Sichtberme max. Höhen von Mauern und Pflanzen 0.80m o .n an (ú U) S

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.